Berlin (epd). "Für uns ist wichtig, dass die demenzielle Erkrankung besser erforscht und vielleicht sogar irgendwann geheilt werden kann", sagte Dutzmann. Der Theologe sieht in dem Antrag einer Gruppe von Abgeordneten um den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach einen gangbaren Weg. Der Vorschlag, der auch von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unterstützt wird, sieht vor, dass Menschen ihre Einwilligung zur Teilnahme an solchen klinischen Studien noch in gesundem Zustand geben und eine Vorab-Verfügung hinterlegen. Dazu müssen sie sich von einem Arzt beraten lassen.
Widerstand aus allen Reihen
Ursprünglich hatte Gröhe nur vorgesehen, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an Studien in der Patientenverfügung vermerkt werden sollte. Im Parlament gab es dagegen Widerstand aus allen Fraktionen, so dass die Abstimmung im Sommer verschoben werden musste. Daran hatten beide Kirchen einen maßgeblichen Anteil.
Dutzmann sagte, damals hätten die Kirchen den Schutz des Lebens nicht ausreichend gewährleistet gesehen. Mit der Vorab-Verfügung unter verpflichtender ärztlicher Beratung sei dies aber gegeben. Das habe ihn veranlasst, seine Haltung zu überdenken. Zudem werde jedes Forschungsvorhaben daraufhin überprüft, ob es notwendig und ethisch vertretbar sei. "Wir meinen, dass das den Lebensschutz ausreichend gewährleistet", sagte Dutzmann.
Ähnlich hatte sich auch der evangelische Theologe und Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, in einer Anhörung des Bundestags geäußert. Die katholische Kirche spricht sich dagegen weiterhin dafür aus, das Forschungsverbot aufrecht zu erhalten. Sie fürchtet einen Dammbruch. Dutzmann sagte, es sei "absolut berechtigt" danach zu fragen. Es gebe aber durch Ethik-Kommissionen und Genehmigungsverfahren genügend Sicherheit: "Allerdings ist und bleibt es für die Abgeordneten eine Gewissensentscheidung, ob und unter welchen Bedingungen sie Forschungen mit Demenzkranken ermöglichen wollen."
Patienten nicht instrumentalisieren
Bisher sind in Deutschland klinische Studien mit nicht einwilligungsfähigen Patienten zu reinen Forschungszwecken verboten. Demenzkranke dürfen nur in Medikamententests einbezogen werden, die ihnen selbst helfen können. Die EU lässt Studien zu Forschungszwecken zu, lässt den Mitgliedsstaaten aber die Möglichkeit, strengere Gesetze zu machen.
Noch im Mai hatten beide große Kirchen in einer gemeinsamen Stellungnahme gewarnt, eine Liberalisierung bedrohe die Menschenwürde besonders schutzwürdiger Patienten. Sie sahen die Gefahr, dass diese Menschen "zum Nutzen anderer instrumentalisiert" und "zum bloßen Objekt herabgestuft" würden.