Hamburg (epd). Das Oberlandesgericht Köln hatte gegen sein Urteil von Ende September, in dem es die "Tagesschau"-App für unzulässig erklärte, keine Revision zugelassen. Dagegen wendet sich nun die Beschwerde des NDR. Das Urteil treffe "weitreichende und in Teilen über die Feststellungen des Bundesgerichtshof hinausgehende Feststellungen", sagte Kühn.
In der Entscheidung der Kölner Richter hieß es, das Angebot der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011, um das es in dem Verfahren ging, sei von Texten und Bildern bestimmt und damit presseähnlich gewesen. Damit habe die App gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Das Oberlandesgericht gab mit seinem Urteil mehreren Tageszeitungsverlagen Recht, die 2011 Klage gegen den NDR eingereicht hatten.
Klage zunächst abgewiesen
Die klagenden Verlage, darunter Axel Springer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH und die Funke Mediengruppe, warfen dem öffentlich-rechtlichen Senderverbund vor, mit der App in einen unlauteren Wettbewerb zu den kostenpflichtigen Angeboten der Zeitungshäuser zu treten. Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen öffentlich-rechtliche Sender keine nichtsendungsbezogenen presseähnlichen Angebote in Telemedien verbreiten.
Das Oberlandesgericht Köln hatte die 2011 eingereichte Klage der Verleger 2013 in zweiter Instanz zunächst abgewiesen. 2015 waren die Verleger mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich, der die Klage an das Oberlandesgericht Köln zurückverwies.