Rom (epd). Zudem sollen kirchliche Trauerfeiern verboten werden, falls die Verstorbenen sich zu Lebzeiten "aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden" haben.
Feuerbestattung erlaubt
Um Zweideutigkeiten "pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung zu vermeiden", ist es dem Dokument "Ad resurgendum cum Christo - Über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung" zufolge auch nicht gestattet, die Asche in "Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren". Denn für ein solches Vorgehen könnten nicht die hygienischen, sozialen oder ökonomischen Gründe angeführt werden, die einer von der Kirche nicht geförderten aber gebilligten Feuerbestattung zugrundeliegen.
Bis 1964 war katholischen Christen nach kirchlichem Recht die Feuerbestattung untersagt. Heute ist die Feuerbestattung katholischen Christen erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht ausdrücklich geleugnet werden soll, heißt es in dem von der katholischen Deutsche Bischofskonferenz herausgegebenen Erwachsenenkatechismus.
Klar erkennbarer Ort fehlt
Zunehmend sei eine Tendenz zu beobachten, dass nicht mehr ein traditioneller Friedhof oder ein Kolumbarium Ort der letzten Ruhe für die Asche eines Verstorbenen ist, heißt es in einer Orientierungshilfe der Bischofskonferenz zum Wandel in der Bestattungskultur von 2011. Wo die Urne in einer Seebestattung dem Meer überantwortet werde oder die Asche auf einer Wiese oder einem anderen Ort in der Natur ausgestreut werde, fehle den Angehörigen wie bei einer anonymen Bestattung auf dem Friedhof ein spezifischer und klar erkennbarer Ort der Trauer. Die Kirche sehe diese Entwicklung mit Sorge und habe grundlegende Vorbehalte gegen diese Bestattungsformen.