Den Haag (epd). Die Entscheidung der südafrikanischen Regierung, den Internationalen Strafgerichtshof zu verlassen, sorgt für scharfe Kritik. Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsparteien kündigten am Freitag an, einen Austritt verhindern zu wollen. Die südafrikanische Regierung hatte erklärt, die Zusammenarbeit beenden zu wollen, weil das Gericht in Den Haag sich zu stark auf afrikanische Länder konzentriere.
Ist Rücktritt rechtmäßig?
Die Regierung habe in einem formalen Schreiben dem UN-Generalsekretär mitgeteilt, vom Römischen Statut, dem Gründungsvertrag des Gerichts, zurückzutreten, teilte Justizminister Michael Masutha am Freitag in der Hauptstadt Pretoria mit. Das Römische Statut behindere Südafrika bei der Gestaltung seiner diplomatischen Beziehungen zu anderen Ländern. Hintergrund ist ein juristischer Streit um die Verpflichtung Südafrikas, den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir festzunehmen, der das Land im vergangenen Jahr besucht hatte.
Menschenrechtler kritisierten den plötzlichen Schritt der Regierung. "Das Land verrät damit Millionen Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen und untergräbt das internationale Recht", sagte Netsanet Belay von Amnesty International. Südafrikas Beitritt zum Strafgerichtshof sei nach Jahrzehnten der Apartheid ein wichtiges Zeichen der Unterstützung für die Gleichheit der Völker gewesen. "Südafrika darf seine Rolle als Vorreiter für Menschenrechte und Gerechtigkeit nicht aufgeben", sagte Belay.
Unklar ist, ob der Rücktritt Südafrikas rechtmäßig ist, weil die Regierung ohne Zustimmung des Parlaments handelte. Ein Austritt wird laut Gründungsvertrag erst ein Jahr nach der Benachrichtigung wirksam. Die größte Oppositionspartei des Landes, die Demokratische Allianz kündigte rechtliche Schritte gegen den Austritt an. Die Entscheidung des Außenministeriums, ohne Parlamentsbeschluss zu handeln, sei verfassungswidrig und zeuge von einer Missachtung des Rechtsstaats, erklärte die Partei.
Festnahme verweigert
Die südafrikanische Regierung bemängelte, der Gründungsvertrag mache es ihr unmöglich, andere internationale Verpflichtungen einzuhalten. Auslöser war ein Besuch des sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir. Trotz eines Haftbefehls des Strafgerichtshofs weigerte sich Südafrika im vergangenen Jahr, al-Baschir bei seinem Besuch in Johannesburg festzunehmen. Die Regierung berief sich dabei auf die Immunität vor Strafverfolgung von Staats- und Regierungschefs.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 im niederländischen Den Haag eröffnet und verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Derzeit sind 124 Staaten Mitglied. Anfang der Woche hatte bereits Burundi Schritte unternommen, um aus dem Gründungsvertrag auszusteigen.