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Brüssel (epd). Weil ein Häftling fast einen Monat lang weniger als drei Quadratmeter Zellenraum zur Verfügung hatte, ist Kroatien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Drei Quadratmeter seien das Minimum, argumentierte das Gericht. Unterhalb dieser Schwelle laufe die Haft auf unmenschliche und erniedrigende Behandlung hinaus. Kroatien muss dem Mann nun 1.000 Euro Schadenersatz und rund 3.100 Euro für Auslagenerstattung zahlen. (AZ: 7334/13) Der Mann war nach Schilderung des Gerichts vom 18. Juli bis 13. August 2010 mit mehreren anderen Gefangenen in einer Zelle im Bjelovar Gefängnis untergebracht gewesen, wo ihm genau 2,62 Quadratmeter zur Verfügung standen.