Berlin/Essen (epd). Die Partei kritisierte die Erfassung durch die einzelnen Jugendämter. Ausländer- und Sozialbehörden hätten darauf keinen Zugriff. Die Daten müssten an zentraler Stelle gesammelt werden.
Mit 11.051 Minderjährigen sind die meisten Flüchtlinge ohne Sorgeberechtigte den Zahlen der Jugendämter zufolge in Nordrhein-Westfalen registriert. Verhältnismäßig viele Flüchtlinge im Kindesalter ohne Eltern oder andere Angehörige leben zudem in Bremen (1.229). Nach dem Königsteiner Schlüssel, der festlegt, wie viele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss, wäre das kleine Bundesland nur für 611 von ihnen zuständig. Die wenigsten minderjährigen Flüchtlinge leben momentan im Saarland (567) und in Mecklenburg-Vorpommern (924).
Mangelhafte zentrale Erfassung
In Bayern liegt die Zahl aktuell bei 7.330, in Baden-Württemberg bei 6.825, in Niedersachsen bei 4.638 und in Hessen bei 4.446. Weniger unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben demnach in Berlin (2.464), Hamburg (1.228) und Thüringen (1.274). Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 15. September.
Die Sprecherin für Flüchtlingspolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, kritisierte eine mangelhafte zentrale Erfassung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. "Die Bundesregierung ist nicht auskunftsfähig hinsichtlich der im Ausländerzentralregister gespeicherten Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und kann nur 'etwas mehr als 100 Datensätze' mit dem Merkmal unbegleiteter Minderjähriger finden", sagte Amtsberg. Eine vorausschauend Ausbildungs- und Integrationsangebote für die unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen sei so schwierig.
Die Angabe, ob ein minderjähriger Flüchtling ohne Erziehungsberechtigten eingereist ist, sei in dem Register nicht verpflichtend. Durch das seit Februar geltende Datenaustauschverbesserungsgesetz sollen neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort beispielsweise auch Angaben zu minderjährigen Kindern und Jugendlichen gespeichert werden. Die Speicherung des Merkmals "unbegleitet" ist der Bundesregierung im zentralen Register zufolge allerdings nicht verpflichtend, sondern optional in einem Freitextfeld möglich.