Berlin (epd). Wenn ein Partner so krank ist, dass er nicht mehr über sich selbst bestimmen kann, können sich Ehepartner bisher nur dann gegenseitig vertreten, wenn sie eine entsprechende Vorsorgevollmacht haben. Andernfalls ist ein Gerichtsbeschluss notwendig, mit dem der eine Partner zum rechtlichen Betreuer des anderen bestimmt wird. Den meisten Menschen ist das nicht bekannt. Auf Initiative von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und drei weiteren Bundesländern will der Bundesrat das nun ändern. Nach dem Beschluss der Länderkammer muss nun der Bundestag darüber beraten.
Keine Vermögensangelegenheiten
Die automatische gegenseitige Bevollmächtigung für Eheleute und Homosexuelle in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft soll nur für Entscheidungen über eine medizinische Behandlung, die Pflege, die Einweisung in die Psychiatrie oder den Umzug in ein Heim gelten. Vermögensangelegenheiten sollen nicht einbezogen werden.
Die gegenseitige Bevollmächtigung soll nicht wirksam werden, wenn das Ehepaar getrennt lebt oder einer der Partner beim Notar hinterlegt hat, dass er nicht vom anderen vertreten werden will, sowie dann, wenn bereits ein rechtlicher Betreuer für einen der Partner bestimmt ist.