ARD und ZDF wollen Berechnung des Rundfunkbeitrags verändern
Bisher kommt der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags zu. Die ARD würde künftig gerne einen Index hinzuziehen, der an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt ist.

München (epd). ARD und ZDF wollen die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig anders berechnen. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am Dienstag, dies gehe aus Stellungnahmen hervor, die die Sender am Montag an die zuständigen Arbeitsgemeinschaften in den Ländern geschickt hätten. So habe die ARD vorgeschlagen, dass der Rundfunkbeitrag sich am Bruttoinlandsprodukt (BIP) orientieren soll.

Das ZDF wünsche sich "ein etwas anderes Gebührenmodell", berichtete die "Süddeutsche". Der Sender befürchte offenbar, dass sich bei einer Umstellung auf die Indexierung "die Gewichte zugunsten der ARD verschieben könnten". Eine Beitragserhöhung von bis zu zwei Euro halte das ZDF für nicht notwendig. Das ZDF erklärte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der Sender habe kein konkretes Modell im Blick.

Bisher melden die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Bedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) an. Diese prüft die Anmeldungen und kann sie auch kürzen. Über die Höhe des Beitrags entscheiden dann die Parlamente der Bundesländer.

ZDF: Funktion der KEF erhalten

Der "Süddeutschen" zufolge will die ARD den Beitrag nicht wie von der KEF empfohlen zum 1. Januar 2017 von derzeit 17,50 Euro monatlich auf 17,20 Euro senken, sondern ihn bis 2020 in der bisherigen Höhe belassen. Danach soll der Beitrag im Rahmen des BIP angepasst werden. Die KEF solle dennoch erhalten bleiben, um eine Überlastung der Beitragszahler zu vermeiden.

Das ZDF erklärte, der Sender sei offen für eine Prüfung der Frage, ob ein Index zu einer Modernisierung des KEF-Verfahrens beitragen könnte. Die KEF dürfe dabei in ihrer Funktion nicht beschädigt werden. Das ZDF verwies darauf, dass die KEF schon jetzt mit Indizes arbeite, etwa mit der Preissteigerungsrate bei den Programmkosten.