Berlin (epd). Das Kindergeld soll den Berichten zufolge um zwei Euro je Monat erhöht werden. Die Erhöhung ist notwendig, weil auch die Kinderfreibeträge steigen. Der Betrag für die steuerliche Freistellung des Existenzminimums wird von derzeit 8.652 Euro bis 2018 auf 9.000 Euro angehoben.
Opposition: Zu kompliziertes Verfahren
Über die Forderung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes zu verlängern, soll an anderer Stelle verhandelt werden. Aus Koalitionskreisen war zu hören, das Thema komme bei den Gesprächen über die Reform der Bund-Länder-Finanzen auf den Tisch. Der Unterhaltsvorschuss wird bisher höchstens sechs Jahre lang und nur bis zum zwölften Lebensjahr gewährt. Den Vorschuss erhalten Alleinerziehende, deren ehemalige Partner keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen.
Die Grünen und mehrere Sozialverbände kritisierten die Vereinbarungen und erklärten, der Kinderzuschlag müsse grundlegend reformiert werden. Wegen des komplizierten Antrags- und Berechnungsverfahren erreiche er viele Familien nicht. Den Zuschlag können Eltern beantragen, die sonst Hartz-IV-Leistungen allein für ihre Kinder beantragen müssen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach von einer "halbherzigen Mini-Anpassung bei Kinderzuschlag und Kindergeld".