Brüssel (epd). 612 EU-Abgeordnete stimmten für die Verschärfung, elf dagegen, es gab 54 Enthaltungen. Der Ministerrat als Vertretung der EU-Mitgliedstaaten muss der Reform noch zustimmen. Das bisherige Gesetz von 2005 verbietet bereits die Ausfuhr von Waren, die ausschließlich zu Exekutionen und Folter dienen, wie elektrische Stühle oder Daumenschrauben mit Stacheln, wie das Europaparlament erläuterte.
Die Ausfuhr anderer Waren, die für Folter und Hinrichtung, aber auch für legitime Zwecke dienen können, wird kontrolliert. Unter die letztere Kategorie fallen nach Angaben aus dem Parlament etwa Elektroschockgeräte und Betäubungsmittel, die in Hinrichtungsspritzen eingesetzt werden. Die Gesetzesreform soll nun verschiedene Schlupflöcher schließen. Demnach wird es unter anderem künftig verboten, Werbung für Folter- und Hinrichtungswerkzeuge zu schalten - ob im Internet oder in der realen Welt. Das Werbeverbot betrifft auch Handelsmessen in der EU, wo bestimmte Güter bisher noch hatten ausgestellt werden dürfen.
Auch Transit durch die EU verboten
Ferner wird auch der Transit solcher Werkzeuge und Waren durch die EU verboten. Händler müssen darüber hinaus den Transit von Gütern aus der zweiten Kategorie, die zwar für andere Zwecke als Hinrichtungen und Folter dienen können, aber im konkreten Fall voraussichtlich dafür bestimmt sind, stoppen und die Behörden benachrichtigen. "Die EU ist der größte Handels-Block der Welt, deshalb haben unsere Gesetze zur Exportkontrolle Einfluss auf weltweite Handelsströme. So können wir unsere Werte durch die Handelspolitik stärken", erklärte die federführende Abgeordnete, die niederländische Liberale Marietje Schaake. Es dürfe nicht sein, "dass Unternehmen unter dem Deckmantel der Sicherheitstechnik Güter aus der Europäischen Union exportieren, die in Drittländern für Folter und Todesstrafe eingesetzt werden", urteilte die deutsche Grünen-Abgeordnete Barbara Lochbihler. "Dieses zynische Geschäftsmodell wollen wir mit unserer Reform beenden."