Köln (epd). Die Kölner Richter untersagten in ihrem Urteil den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten am Freitag, die App in dieser Form weiter zu verbreiten. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (AZ: 6 U 188/12)
Damit gab das Gericht mehreren Tageszeitungsverlagen Recht, die 2011 Klage gegen den NDR eingereicht hatten, der bei der ARD für "Tagesschau.de" und die "Tagesschau"-App zuständig ist. Die Verlage, darunter Axel Springer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH und die Funke Mediengruppe, warfen dem öffentlich-rechtlichen Senderverbund vor, mit der App in einen unlauteren Wettbewerb zu den kostenpflichtigen Angeboten der Zeitungshäuser zu treten. Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen öffentlich-rechtliche Sender keine nichtsendungsbezogenen presseähnlichen Angebote in Telemedien verbreiten.
Unlauterer Wettbewerb
Die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 war nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln aber presseähnlich, weil bei ihr Texte und Bilder im Vordergrund standen. Schon die Start- und Übersichtsseiten der App bestünden ausschließlich aus Text und Standbildern, hieß es. Auch auf den nachgelagerten Ebenen seien die Beiträge mit wenigen Ausnahmen geschlossene Nachrichtentexte gewesen, die aus sich heraus verständlich und teils mit Standbildern illustriert seien. Das sei nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs als presseähnlich einzustufen.
Mit dem Urteil endet vorerst ein fünfjähriger Rechtsstreit. Das Oberlandesgericht Köln hatte die 2011 eingereichte Klage der Verleger 2013 in zweiter Instanz zunächst abgewiesen. 2015 waren die Verleger mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Dieser verwies die Klage zurück an das Oberlandesgericht Köln.