Länder billigen neues Sexualstrafrecht
Der Grundsatz "Nein heißt Nein" bei Sexualstraftaten kann inkraft treten. Der Bundesrat hat der Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen zugestimmt.
Berlin (epd). Die Bestrafung eines Täters hängt künftig nicht mehr davon ab, ob er Gewalt oder Drohungen angewendet hat. Künftig ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen des Opfers vorgenommen wird.
Dem Gesetz zufolge kann künftig auch sexuelle Belästigung, das Grapschen, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Bundestag hatte die Reform Anfang Juli einstimmig verabschiedet. Die letzte, einschneidende Reform im Sexualstrafrecht liegt knapp 20 Jahre zurück. 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.