Berlin (epd). Mit dem Gesetz erhält die legale Prostitution einen engeren gesetzlichen Rahmen. Es schreibt Prostituierten unter anderem vor, sich regelmäßig anzumelden und zur Gesundheitsberatung zu gehen. Es wird zudem eine Kondompflicht für Freier eingeführt. Sie machen sich künftig auch strafbar, wenn sie zu Zwangsprostituierten gehen. Bordell-Betreiber müssen eine Genehmigung haben und Auflagen erfüllen sowie ein Betriebskonzept vorweisen. Flat-Rate-Angebote und andere Geschäftspraktiken, die die Selbstbestimmung der Prostituierten verletzen sowie Angebote für Sex mit Schwangeren werden verboten.
Die Länder hatten zunächst Bedenken hinsichtlich der Anmeldepflicht, weil sie die Gefahr der Stigmatisierung von Prostituierten sehen. Zudem wollten einige Länder das Inkrafttreten des Gesetzes, das für den 1. Juli 2017 geplant ist, bis Januar 2018 verzögern. Ein entsprechender Antrag erhielt im Bundesrat aber keine Mehrheit.