Düsseldorf (epd). "WhatsApp zu nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere Herausforderung", sagte BKA-Chef Holger Münch der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). "Es würde uns im nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein."
Münch: Befugnisse zur Online-Durchsuchung erweitern
Der BKA-Chef regte auch eine Erweiterung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zur Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch zur Strafverfolgung. "Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für den Bereich der Strafverfolgung", sagte Münch. Der Staat müsse eine "schlagkräftige Strafverfolgung gewährleisten".
Auch Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) hatte sich Ende August für eine europaweite Regelung ausgesprochen, wonach Anbieter von Kurznachrichten-Apps Strafverfolger beim Überwachen der verschlüsselten Kommunikation Verdächtiger unterstützen sollen.