Brüssel (epd). "Wir bedauern tief, dass es dazu gekommen ist", sagte der Sprecher der belgischen Bischofskonferenz, Tommy Scholtes, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Brüssel. Am Ende des Lebens bedürfe es statt Sterbehilfe vielmehr einer "guten Antwort", die darin bestehe, auch minderjährige Kranke palliativmedizinisch zu versorgen, sagte der Jesuit.
Der Fall war am Wochenende durch belgische Medienberichte bekanntgeworden. Zitiert wurde der Vorsitzende der föderalen Kontrollkommission für die Sterbehilfe, der Arzt Wim Distelmans, der allerdings keine genaueren Angaben zu dem Fall machte. Der Sprecher der Bischofskonferenz Scholtes sagte, seines Wissens handele es sich nicht um ein kleines Kind, sondern um eine 17-jährige Person.
Kein Mindestalter
Das belgische Gesetz zur Sterbehilfe für Minderjährige war nach scharfen Debatten im Februar 2014 verabschiedet worden und im März 2014 in Kraft getreten. Es sieht hohe Hürden vor. Der oder die Minderjährige muss selbst den Wunsch zur Sterbehilfe äußern und die Eltern müssen zustimmen. Die Betroffenen müssen unheilbar krank sein und unter "unerträglichen" Schmerzen leiden. Ein Mindestalter gibt es nicht, den Minderjährigen muss aber "Urteilsfähigkeit" bescheinigt werden. Sterbehilfe für Erwachsene ist in Belgien schon seit 2002 erlaubt.
Die katholische Kirche und andere Organisationen hatten das Gesetz schon 2014 kritisiert. Es gehe jetzt aber nicht darum, "jemanden zu verurteilen", sagte der Bischofskonferenz-Sprecher. Schließlich sei die Praxis nun erlaubt. Davon abgesehen seien die Umstände des Falles der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Dass es sich um einen Präzedenzfall handele, der eine größere Zahl von Sterbehilfe-Fällen bei Minderjährigen auslösen könne, glaube er nicht, sagte Scholtes.