Duisburg (epd). In den Verfahren verlangen zwei ehemalige Sicherheitskräfte des Techno-Festivals Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 82.000 beziehungsweise 142.000 Euro, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Beklagte sind die Veranstalterfirma Lopavent, die Stadt Duisburg und das Land NRW. Die 28 und 46 Jahre alten Männer leiden nach eigenen Angaben unter anderem an posttraumatischen Belastungsstörungen, weil sie Verletzte und vermutlich auch Tote gesehen haben. Die Verfahren beginnen am 5. Oktober und 2. Februar.
26 Anträge auf zivilrechtliche Verfahren
Bislang sind damit beim Landgericht Duisburg 26 Anträge auf zivilrechtliche Verfahren wegen des Unglücks eingegangen, davon seien derzeit noch zehn anhängig, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Zivilverfahren laufen unabhängig von einer strafrechtlichen Aufarbeitung. Über die Eröffnung eines Strafprozesses muss demnächst das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Im April hatte das Landgericht Duisburg die Eröffnung des Strafprozesses abgelehnt. Zur Begründung hieß es, die Beweisführung der Staatsanwaltschaft sei zu schwach und das zentrale Gutachten nicht verwertbar. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Beschwerde eingelegt.
Bei der Loveparade in Duisburg war es am 24. Juli 2010 zu einer Massenpanik in einem Zugangstunnel und einem Aufgang zum Veranstaltungsgelände gekommen. 21 Menschen starben, mehr als 500 erlitten Verletzungen.