Straßburg (epd). Die EU-Kommission will mit einem Reformpaket zum Urheberrecht einen leichteren Zugang zu Online-Inhalten auch über Grenzen hinweg schaffen. Für TV-Sender solle es beispielsweise einfacher werden, Sendungen parallel zur Ausstrahlung in Deutschland auch in anderen EU-Staaten per Internet abrufbar zu machen, teilte die Kommission am Mittwoch in Straßburg mit. Die Verbraucher in Europa erhielten dadurch mehr Wahlmöglichkeiten. Das Paket beinhaltet auch neue Schutzrechte für Presseverleger. Deutsche Verlegerverbände begrüßten die Reformvorschläge, während der Internetkonzern Google Kritik übte.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Verhandlungsstellen einzurichten, die den Abschluss von Lizenzvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Videoabruf-Plattformen auch grenzüberschreitend erleichtern. Dadurch soll die Entwicklung des Videoabrufs in Europa gefördert werden. Zugleich sollen Videoplattformen wie YouTube oder Dailymotion Technologien zur automatischen Erkennung von Liedern oder audiovisuellen Werken einsetzen, die ihnen von Rechteinhabern genannt wurden und deren Nutzung genehmigt oder untersagt wurde.
Um den Zugang zu Europas kulturellem Erbe zu erleichtern, bekommen Museen oder Archive durch die neue Urheberrechtsrichtlinie die Möglichkeit, vergriffene Werke zu digitalisieren und grenzüberschreitend verfügbar zu machen. Für die Verwendung von Materialien in digitaler Form zur Veranschaulichung im Unterricht in Bildungseinrichtungen und in Online-Kursen sollen bisher geltende Beschränkungen entfallen.
Leistungsschutzrecht für Presseverleger
In der neuen Richtlinie sieht die Kommission auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Dies entspreche dem in Europa bereits existierenden Recht für Filmproduzenten oder Tonträgerhersteller. Durch das neue Recht werde die wichtige Rolle der Presseverleger bei Investitionen in hochwertige journalistische Inhalte anerkannt, die für den Zugang zu Wissen in demokratischen Gesellschaften entscheidend sei, erklärte die Kommission.
Die Verleger würden nun zum ersten Mal als Rechteinhaber anerkannt und könnten so besser mit Online-Diensten über eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte verhandeln. Die Pläne zielen unter anderem auf den Dienst Google News, der Nachrichten in Online-Medien durchsucht und als Ergebnisse kurze Textausschnitte anzeigt. In Deutschland gibt es bereits ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das aber nicht wie gewünscht funktioniert. Auslegungsprobleme haben zu Rechtsstreitigkeiten geführt.
Mit dem Richtlinienentwurf würden Verleger und Produzenten ferner zur Transparenz verpflichtet. Sie müssten die Urheber oder Künstler über die Gewinne informieren, die sie mit ihren Werken erzielt haben, teilte die Kommission mit. Außerdem werde ein Mechanismus eingeführt, der Urhebern und Künstlern hilft, bei der Aushandlung von Vergütungen mit Produzenten oder Verlegern einen fairen Anteil zu erhalten.
Oettinger: Entscheidung 2017 wünschenswert
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger erklärte, mit dem Paket solle das Urheberrecht modernisiert und harmonisiert werden. Er sei sicher, dass die Vorschläge eine große Debatte in der Öffentlichkeit, im EU-Parlament und im EU-Ministerrat auslösen werden. "Wir sind auch bereit, unseren Vorschlag weiterzuentwickeln", sagte Oettinger. Wünschenswert sei, dass im Laufe des Jahres 2017 eine Entscheidung falle.
Die deutschen Verlegerverbände VDZ und BDZV bezeichneten die geplante Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts als "historisch wichtigen und notwendigen Schritt", die Pressevielfalt als wesentliche Grundlage für freie Meinungsbildung auch in der digitalen Welt zu gewährleisten. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte es, dass der Entwurf den EU-Staaten erlaube, Verlage durch gesetzliche Regelungen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen.
Google erklärte hingegen, der Schlüssel für eine erfolgreiche und vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liege "in Innovation und Partnerschaft, nicht in lähmenden Vorschriften und verordneter Förderung". Die Grundprinzipien "für Links, für das Teilen und für Kreativität" müssten gewahrt bleiben.