EU-Kommission will Zugang zu Online-Inhalten erleichtern
Die EU-Kommission will mit einem Reformpaket zum Urheberrecht einen leichteren Zugang zu Online-Inhalten auch über Grenzen hinweg schaffen.

Straßburg (epd). Für TV-Sender solle es beispielsweise einfacher werden, Sendungen parallel zur Ausstrahlung in Deutschland auch in anderen EU-Staaten per Internet abrufbar zu machen, teilte die Kommission am Mittwoch in Straßburg mit. Die Verbraucher in Europa erhielten dadurch mehr Wahlmöglichkeiten. Der vorgelegte Reformvorschlag beinhaltet auch neue Schutzrechte für Presseverleger.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Verhandlungsstellen einzurichten, die den Abschluss von Lizenzvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Videoabruf-Plattformen auch grenzüberschreitend erleichtern. Dadurch soll die Entwicklung des Videoabrufs in Europa gefördert werden. Zugleich sollen Videoplattformen wie YouTube oder Dailymotion Technologien zur automatischen Erkennung von Liedern oder audiovisuellen Werken einsetzen, die ihnen von Rechteinhabern genannt wurden und deren Nutzung genehmigt oder untersagt wurde.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

In der neuen Richtlinie sieht die Kommission auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Dies entspreche dem in Europa bereits existierenden Recht für Filmproduzenten oder Tonträgerhersteller. Durch das neue Recht werde die wichtige Rolle der Presseverleger bei Investitionen in hochwertige journalistische Inhalte anerkannt, die für den Zugang zu Wissen in demokratischen Gesellschaften entscheidend sei, erklärte die Kommission.

Die Verleger würden nun zum ersten Mal als Rechteinhaber anerkannt und könnten so besser mit Online-Diensten über eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte verhandeln. Die Pläne zielen unter anderem auf den Dienst Google News, der Nachrichten in Online-Medien durchsucht und als Ergebnisse kurze Textausschnitte anzeigt. In Deutschland gibt es bereits ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das aber nicht wie gewünscht funktioniert. Auslegungsprobleme haben zu Rechtsstreitigkeiten geführt.

Mit dem Richtlinienentwurf würden Verleger und Produzenten ferner zur Transparenz verpflichtet und müssten die Urheber oder Künstler über die Gewinne informieren, die sie mit ihren Werken erzielt haben, teilte die Kommission mit. Außerdem werde ein Mechanismus eingeführt, der Urhebern und Künstlern hilft, bei der Aushandlung von Vergütungen mit Produzenten oder Verlegern einen fairen Anteil zu erhalten.