Verband: Pflegebedürftige kennen oft ihre Rechte nicht
Viele pflegebedürftige Menschen kennen ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen nicht genau. "Die Pflegekassen klären ihre Versicherten nicht genügend auf", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste bpa, Bernd Tewes, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin.

Düsseldorf, Berlin (epd). Laut einem Bericht der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe) nimmt nur etwa die Hälfte der Berechtigten ihre Leistungen komplett in Anspruch. Auch Betroffene ohne Pflegestufe, die im alltäglichen Leben eingeschränkt seien, könnten Gelder beantragen. Das sei aber vielen nicht bekannt.

Es sei eine umfangreiche Aufklärung notwendig, forderte Tewes: "Die Pflegekassen könnten den Pflegebedürftigen und den Angehörigen einmal pro Quartal mitteilen, wie viele Betreuungs- und Entlastungs- sowie Verhinderungspflegeleistungen ihnen noch zustehen."

Schleppende Umsetzung des Gesetzes

Bei der Barmer GEK haben im vergangenen Jahr 94.500 Versicherte Mittel für sogenannte "zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen" erhalten, wie die "Rheinische Post" berichtete. Bei knapp 230.000 Barmer-Versicherten in der ambulanten Pflege entspreche das einem Anteil von nur etwa 40 Prozent. Bei der Deutschen BKK ergebe sich ein ähnliches Bild, hieß es. Von 36.000 Versicherten, die im vergangenen Jahr Anspruch auf die Leistungen hatten, beantragten nur 43 Prozent (rund 15.000 Fälle) zusätzliche Unterstützung.

Bei der AOK Rheinland, einer der größten Kassen Deutschlands, hätten im vergangenen Jahr 52,4 Prozent der Anspruchsberechtigten entsprechende Leistungen erhalten. Das war den Angaben zufolge aber nur dann der Fall, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst professionell betreut wurden. Bei Pflegebedürftigen ohne professionelle Betreuung, die vielleicht nur von ihren Angehörigen umsorgt werden, habe die Quote mit 17 Prozent erheblich niedriger gelegen.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), verweist der Zeitung zufolge auf einzelne Länder und kritisiert deren schleppende Umsetzung des Gesetzes als Grund für die niedrigen Zahlen. "Ein Problem war bislang die Umsetzung durch einige Länder", sagte er. Es sei Aufgabe der Länder, ihr geltendes Recht so anzupassen, dass klar werde, welche Dienste berechtigt seien, die Leistungen zu erbringen.

Neu: Fünf statt drei Pflegestufen

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sieht den Bundesgesundheitsminister in der Pflicht. "Wenn ein großer Teil der Anspruchsberechtigten die gesetzlichen Entlastungsangebote nicht nutzt, muss das ein Alarmsignal für Hermann Gröhe (CDU) sein." Der "Leistungsdschungel" sei für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen undurchschaubar und die Leistungsangebote müssten endlich barrierefrei werden, forderte er.

Aus dem Bundesministerium für Gesundheit heißt es, das Leistungsrecht der Pflegeversicherung werde mit dem Jahr 2017 übersichtlicher. Durch das Pflegestärkungsgesetz II wurden die momentanen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.