"Rabauken-Jäger" ist keine Beleidigung
Ein Jäger schleift ein totes Reh an der Anhängerkupplung hinter sich her und muss sich dafür die Bezeichnung "Rabauke" gefallen lassen. Die Pressefreiheit gehe in diesem Fall vor, entschied das Oberlandesgericht Rostock.

Rostock (epd). Das Oberlandesgericht Rostock hat einen Journalisten vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, der einen Jäger in einem Zeitungsartikel als "Rabauken" bezeichnet hatte. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der Begriff "Rabauken-Jäger" in seiner konkreten Verwendung einen strafrechtlich herabsetzenden Charakter habe, erklärte das Gericht am Freitag zur Begründung. In zwei vorangegangenen Verfahren war der Reporter des "Nordkuriers", Thomas Krause, zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Empörung in sozialen Medien

Das Gericht habe zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Jägers und der Meinungs- und Pressefreiheit abgewogen, hieß es. Der Jäger müsse sich auch heftige Kritik gefallen lassen, weil er objektiv gegen die Grundsätze weidmännischen Verhaltens verstoßen habe. Der Mann hatte ein angefahrenes Reh mit einem Seil an der Anhängerkupplung seines Wagens über eine Bundesstraße geschleift. Ein Foto davon sorgte bereits vor der Berichterstattung in den sozialen Medien für Empörung.

Krause berichtete im Juni 2014 über den Fall und verwendete dabei die Formulierung "Rabauken-Jäger". Nach einer Anzeige des Jägers erhob die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Anklage wegen Beleidigung. Das Amtsgerichts Pasewalk verurteilte den Journalisten zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro, das Landgericht Neubrandenburg wies eine Berufung später ab. In der Öffentlichkeit stießen das Urteil und die abgewiesene Berufung auf scharfe Kritik.

Der Chefredakteur des "Nordkurier", Lutz Schumacher, zeigte sich "beruhigt zu sehen, dass unser Rechtsstaat funktioniert", wie die Nordkurier Mediengruppe mitteilte. "Die Pressefreiheit hat am Ende doch gesiegt." Der Versuch der Generalstaatsanwaltschaft Rostock, in die verbrieften Rechte der deutschen Presse einzugreifen, sei "krachend gescheitert". Das Urteil sei eine Nachhilfestunde in Sachen Verfassungsrecht.