Frankfurt a.M. (epd). Demnach waren Ende Juli 361 unter 14-Jährige als verheiratet registriert. Über die Aufstellung des Ministeriums, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, hatten zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) berichtet.
Schutz Minderjähriger
Die meisten der 1.475 Registrierten stammen aus Syrien (664) und Afghanistan (157). Weitere Herkunftsstaaten sind laut Bundesinnenministerium der Irak (100), Bulgarien (65), Polen (41), Rumänien (33) und Griechenland (32). Die große Mehrheit sind Mädchen (1.152).
Das deutsche Recht schreibt ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre. Bund und Länder beraten derzeit über einen rechtlichen Reformbedarf zum Schutz Minderjähriger vor Kinder- und Zwangsehen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), unter dessen Federführung sich am vergangenen Montag erstmals eine Arbeitsgruppe dazu getroffen hatte, erklärte, Zwangsehen dürften nicht geduldet werden. "Wir werden dazu noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag auf den Weg bringen", kündigte der Minister an.
Gegen den Willen der Betroffenen
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katja Dörner, die die Anfrage gestellt hatte, warnte vor Schnellschüssen. "Mit Blick auf etwaige gesetzliche Regelungen muss das Wohl der Kinder und Jugendlichen oberste Richtschnur sein", sagte sie dem epd.
Die Grünen-Politikerin wies zugleich darauf hin, dass nur bei der Gruppe der 14- bis 16-Jährigen geprüft werden müsse, ob eine gesetzliche Regelung notwendig sei und ob "die Möglichkeit geschaffen werden muss, diese Ehen auch gegen den Willen der Betroffenen aufzuheben."
Nur 26 der registrierten Personen haben laut der Statistik ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. 516 haben ein befristetes Aufenthaltsrecht. Die allermeisten Registrierten (994) sind 16 bis 18 Jahre alt, 120 Jungen und Mädchen sind 14 bis 16 Jahre alt.
Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland nach den Gesetzen der Herkunftsländer beurteilt. Ehen mit Kindern, die unter 14 Jahre alt sind, werden laut Gesetz nicht anerkannt. Bei 14- bis 16-Jährigen kann eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.