Berlin (epd). Am Dienstag bekräftigte die Gruppe der Gegner im Parlament ihr Ziel, die jetzige Gesetzeslage beizubehalten, nach der dies nicht möglich ist. Fragen der Ethik würden sehr tief berührt, warnte Ulla Schmidt (SPD). Die Gruppe, der Abgeordnete aller Fraktionen angehören, forderte, das Thema intensiv auch in einer Sachverständigenanhörung zu diskutieren.
Um die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Gesetzesänderung wird seit längerem erbittert gerungen. Die Abstimmung über die Regelung wurde vor der Sommerpause wegen des Streits kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Nach bisheriger Planung soll nun Ende September im Bundestag beraten werden, sagte Schmidt.
Überfraktioneller Zusammenschluss wirbt um Unterstützung
Gröhe will im Arzneimittelgesetz sogenannte gruppennützige Forschung, von der der betroffene Proband selbst keinen Nutzen hat, an nicht einwilligungsfähigen Patienten erlauben. Als Beispiel wird vor allem die Forschung gegen Demenz ins Feld geführt. Betroffen könnten aber auch Komapatienten oder psychisch Kranke sein. Im Gesetz ausgeschlossen sind Minderjährige und von Geburt an nicht einwilligungsfähige Menschen und damit Behinderte. Forschung an Menschen, die Bedeutung und Tragweite von medizinischen Tests nicht erkennen können, ist heute nur dann erlaubt, wenn die Probanden selbst und nicht nur andere Kranke davon profitieren könnten.
Die Gruppe, der neben Schmidt die Parlamentarier Uwe Schummer (CDU), Kathrin Vogler (Linke) und Kordula Schulz-Asche (Grüne) angehören, will diese Rechtslage beibehalten. Momentan sammelt der überfraktionelle Zusammenschluss Schmidt zufolge Unterstützung für das Anliegen. Im Falle einer Abstimmung, für die wie bei Gewissensentscheidungen üblich der Fraktionszwang aufgehoben werden soll, wolle man die Mehrheit bekommen, sagte Schmidt.