Fast eine Million Menschen beziehen Asylbewerberleistungen
Zum sechsten Mal in Folge ist die Zahl der Asylbewerber gestiegen, die entsprechende staatliche Unterstützung erhalten.

Wiesbaden (epd). Rund 975.000 Menschen haben zum Jahresende 2015 in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Im Vorjahr bezogen noch 363.000 Asylsuchende entsprechende staatliche Hilfen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte, hat sich damit die Zahl der Leistungsbezieher seit dem Jahr 2010 (130.000) zum sechsten Mal in Folge erhöht. Flüchtlinge, die von den Behörden bereits als Asylberechtigte anerkannt wurden, erhalten keine Asylbewerberleistungen.

Im Jahr 2015 waren 67 Prozent der Empfänger männlich und 33 Prozent weiblich. Fast 30 Prozent aller Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, rund 70 Prozent im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und nur etwa ein Prozent bereits 65 Jahre oder älter.

Größter Empfängeranteil aus Syrien

Mit 63 Prozent kamen 2015 die meisten Leistungsempfänger aus Asien. 22 Prozent stammten aus Europa, 13 Prozent aus Afrika. Die Hälfte der 616.000 Hilfebezieher aus Asien stammte aus Syrien. Des Weiteren kamen rund 115.000 aus Afghanistan und 82.000 aus dem Irak. Von den 212.000 europäischen Leistungsbeziehern kam etwa ein Drittel aus Serbien, dem Kosovo und Montenegro.

Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2015 die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um mehr als das Doppelte auf fast 5,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2010 hatten die Ausgaben für Asylbewerberleistungen 815 Millionen Euro betragen.

Besondere Leistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Krankheit

2015 erhielten 91 Prozent der Leistungsempfänger Grundleistungen. Diese sollen den Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wird zusätzlich ein monatlicher Geldbetrag gezahlt.

Neben den Regelleistungen können nach dem Gesetz auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2015 erhielten 340.000 Frauen und Männer besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden.