Straßburg (epd). In dem Fall ging es vor allem darum, ob der Betroffene trotz seiner psychischen Situation selbst dafür verantwortlich war, dass er die Frist zum Einspruch gegen die Einweisung versäumte, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag erklärte. Nach Ansicht der Straßburger Richter war der Mann nicht schuld. Sie verurteilten Deutschland daher wegen Verletzung des Menschenrechts zu einem fairen Verfahren. (AZ: 24062/13)
Autos mit Hammer traktiert
Der im westfälischen Rheine lebende Mann war nach Darstellung des Gerichts im Juni 2012 festgenommen worden, nachdem er parkende Autos mit einem Hammer traktiert und sich einer behördlichen Aufforderung widersetzt hatte. Nachdem er schon zuvor in psychologischer Behandlung gewesen war, wurde er nun in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Ein Gericht verlängerte später die Zwangseinweisung, wies den Mann dabei aber auf die Möglichkeit zum Einspruch hin.
Als der Betroffene von dieser Einspruchsmöglichkeit Gebrauch machen wollte, versäumte er zwar tatsächlich eine Frist, urteilte nun der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Allerdings habe es in dem Fall eine "Häufung außerordentlicher Faktoren" gegeben, aufgrund derer ihm dies nicht zur Last gelegt werden dürfe. Neben dem psychischen Zustand des Mannes und seinem Eingesperrtsein in der Psychiatrie zählte das Gericht hierbei auch auf, dass der Einspruch in der Weihnachtszeit per Post verschickt worden und dadurch Zeit verloren gegangen sei.