Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin gebilligt. Gröhe sagte, Versicherte müssten die richtigen Hilfen erhalten, damit sie ihren Alltag trotz Einschränkungen bewältigen können.
Der Gesundheitsminister reagiert mit den Gesetzesplänen auf wachsende Probleme bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenz-Windeln. Da die Krankenkassen bisher nur die billigsten, häufig ungeeigneten Windeln finanzieren dürfen, müssen viele pflegebedürftige Patienten Zuzahlungen in Kauf nehmen.
Krankenkassen müssen mehrere Produkte zur Wahl stellen
Künftig werden die Kassen verpflichtet, ihren Versicherten die Wahl zwischen mehreren zuzahlungsfreien Produkten zu ermöglichen. Sie sollen außerdem die Hersteller nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach Qualität und Service aussuchen. Zu Hilfsmitteln zählen auch Hörgeräte, Schuheinlagen, Prothesen, Gehstützen oder Rollstühle.
Im Heilmittelsektor will Gröhe zum Teil neue Wege gehen und die Heilberufe aufwerten. In Modellvorhaben soll in allen Bundesländern die sogenannte Blanko-Verordnung ausprobiert werden. Dabei verschreibt der Arzt zwar weiter die Krankengymnastik. Der Physiotherapeut bestimmt aber Art und Umfang der Behandlung. Ob Blanko-Verordnungen zur Regel werden, wird erst nach der Modellphase entschieden. Zu den Heilberuflern zählen Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und medizinische Fußpfleger.
Regelung bis 2019 befristet
Ihren Verbänden und den Krankenkassen wird die Möglichkeit eröffnet, höhere Vergütungen auszuhandeln als gesetzlich vorgesehen ist. Ziel ist, die Attraktivität der Therapieberufe zu erhöhen. Die Regelung ist von 2017 bis 2019 befristet, damit die Auswirkungen überprüft werden können.