Straßburg (epd). Die Verurteilung stelle eine unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit dar, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Das Land muss dem Verlag nun 30.000 Euro Wiedergutmachung zahlen und knapp 9.000 Euro Auslagen erstatten (AZ: 55442/12). Im Oktober 2004 war im Magazin "Visão" ein Meinungsartikel über eine geplante Regulierung der Medien erschienen.
Der Autor kritisierte Schritte des damaligen portugiesischen Regierungschefs Pedro Santana Lopes und stellte die Frage, ob ein durch den Konsum harter Drogen verursachtes Delirium vorliege. Der Politiker zog dagegen vor Gericht und bekam in Portugal in letzter Instanz Recht. Das höchste Gericht urteilte, dass der Artikel bezweckt habe, in der öffentlichen Meinung Zweifel über die Tauglichkeit des Regierungschefs zu säen, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof rekapitulierte. Gerüchte über einen Drogenkonsum von Santana Lopez sollen schon zuvor im Umlauf gewesen sein.
Menschenrechtsgerichtshof: Verlag nutzte Ironie
Das Straßburger Gericht, das daraufhin von dem Verlag angerufen wurde, urteilte anders. Zunächst stellte es fest, dass die Meinungsfreiheit auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht grenzenlos ist. Vielmehr sieht der einschlägige Artikel 10 rechtmäßige Einschränkungen vor, unter anderem zum Schutz des guten Rufes. Das Gericht machte nun unter anderem geltend, dass ein Politiker diesen Schutz weniger genieße als ein normaler Bürger, weil er sich "bewusst einer aufmerksamen Kontrolle seiner Handlungen und Taten" durch Medien und Öffentlichkeit aussetze.
Daneben wertete das Gericht die Äußerungen des Artikels nicht als Behauptungen. "Es ist offensichtlich, dass der Journalist dem Premierminister keinen Konsum harter Drogen zuschreiben wollte, noch ein solches Gerücht verbreiten, sondern im Gegenteil die Ironie nutzen, um eine politische Maßnahme zu hinterfragen", heißt es im Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes.