Dortmund (epd). "Insbesondere Heimbewohnern mit niedriger Pflegestufe drohen Mehrbelastungen von bis zu mehreren hundert Euro pro Monat", sagte Eugen Brysch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie könnten diese aber vermeiden, "wenn sie jetzt die richtigen Entscheidungen treffen", erklärte der Stiftungsvorstand.
Die Pflegereform tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Dabei werden die heute geltenden drei Pflegestufen durch fünf differenziertere Pflegegrade ersetzt. Wichtig für Pflegebedürftige ist dabei laut Brysch insbesondere, dass sich die Regelungen für den Eigenanteil an den Pflegekosten im Heim ändern. Heute gilt: Menschen mit der niedrigen Pflegestufe I zahlen einen geringeren Eigenanteil als Pflegefälle der Stufen II oder III. Ab 2017 gilt hingegen in einer stationären Pflegeeinrichtung für alle Pflegestufen ein einheitlicher Eigenanteil.
Brysch: Pflegebedürftige sollen sich mit Neuregelungen vertraut machen
Zugleich hat der Gesetzgeber für Heimbewohner eine Regelung zum Bestandsschutz getroffen: Für Menschen, die bereits in diesem Jahr im Heim wohnen, soll der Eigenanteil beim Übergang ins nächstes Jahr konstant bleiben. Brysch rät deshalb Heimbewohnern, in diesem Jahr keinen Antrag auf Höherstufung zu stellen. Denn: "Für die Pflegebedürftigen bedeutet das Mehrkosten."
Auch Pflegebedürftige, die einen Umzug ins Heim planen, sollten sich mit den Neuregelungen nach der Pflegereform vertraut machen, rät der Vorsitzende der Deutsche Stiftung Patientenschutz. Für sie lohne sich bei niedriger Pflegestufe ein Umzug noch in diesem Jahr. Denn, erklärt Brysch: Heimbewohner mit einer niedrigen Pflegestufe zahlen künftig nach Inkrafttreten der Pflegereform einen höheren Eigenanteil an den Pflegekosten. "Wer erst 2017 in ein Pflegeheim zieht, hat den vollständigen Eigenanteil zu tragen. Nur wer noch in diesem Jahr umzieht, kann vom Bestandsschutz profitieren."