Berlin (epd). Es solle einen gesetzlichen "Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter" geben, den mutmaßlichen leiblichen Vater zu benennen, sagte Heiko Maas am Montag in Berlin. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hatte zuerst die "Bild"-Zeitung (Montagsausgabe) berichtet.
Gesetzliche Verpflichtung der Mutter
Maas erklärte: "Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen." Das beruhe auch auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Eine gesetzliche Verpflichtung der Mutter solle bestehen, soweit dies zur Durchsetzung des Regressanspruchs erforderlich sei. Nur wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprächen, solle die Mutter den Namen verschweigen dürfen.
Bis zu dem Zeitpunkt der ersten Zweifel an der Vaterschaft handele es sich aus Sicht des Scheinvaters typischerweise um ein gewöhnliches Familienleben, sagte Maas. "Das solle unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden", erklärte er. Sollten sich Zweifel erhärten, sei es dem Scheinvater zuzumuten, innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft anzufechten. Über den Entwurf soll Medienberichten zufolge am Mittwoch im Kabinett abgestimmt werden.