Köln (epd). Wie das Landgericht Köln am Donnerstag in einem Beschluss mitteilte, liegt nach Ansicht der Richter ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung von Helmut Kohl vor. Zu der geforderten Summe des Schadensersatzes in Höhe von fünf Millionen Euro muss die Klägerseite nun allerdings noch weitere Angaben machen. (AZ: 14 O 323/15)
Weiterer Termin im Dezember
Für den 8. Dezember wurde ein weiterer Termin in dem Zivilverfahren angesetzt. Zudem wurden Schwan sowie der ebenfalls beklagte Co-Autor Tilman Jens aufgefordert, eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der umstrittenen Tonbänder vorzulegen. Das Parallelverfahren (AZ: 14 O 286/14) zu der Klage Kohls auf die Herausgabe der Abschriften der Tonbänder und eine Unterlassung von konkreten Zitaten wird ebenfalls am 8. Dezember fortgesetzt. Beide Verfahren sind öffentlich, ein persönliches Erscheinen der Parteien ist nicht angeordnet.
In dem 2014 erschienenen Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" hatte Schwan ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert, die Kohl für seine Memoiren angefertigt, aber nie freigegeben hatte. Im vergangenen Jahr hatte der 86-jährige Altkanzler bereits per einstweiliger Verfügung gerichtlich feststellen lassen, dass die Zitate nicht hätten verwendet werden dürfen.
Langer Rechtsstreit nach Zerwürfnis
Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinander abgestimmte Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlossen. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen für Interviews mit seinem Ghostwriter. So kamen rund 630 Stunden Tonmaterial auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentlichung des vierten Memoiren-Bandes mit Schwan. 2009 kündigte er die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Seit Kohl 2008 nur eingeschränkt sprechen kann, gelten die Tonbänder als besonderes zeitgeschichtliches Dokument.