Den Haag (epd). Die Ankläger am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag fordern bis zu elf Jahre Haft für einen Islamisten aus Mali, dem die Verwüstung von Weltkulturerbe zur Last gelegt wird. Chefanklägerin Fatou Bensouda betonte bei der Prozesseröffnung am Montag, bei der Zerstörung von Kulturgütern handle es sich um ein schweres Kriegsverbrechen, das eine entsprechende Bestrafung erfordere. Ahmad al-Faqi al-Mahdi wurde für Angriffe auf zehn historische Gebäude in der Wüstenstadt Timbuktu angeklagt. Er bekannte sich am Montag schuldig.
Angeklagter bedauert Taten
Er bedaure, was er der Bevölkerung Timbuktus, dem malischen Volk und der Weltgemeinschaft allgemein angetan habe, sagte er: "Dies war das erste und letzte Verbrechen, das ich begangen habe." Man solle ihn als verlorenen Sohn betrachten, der vom Weg abgekommen sei, sagte Al-Mahdi. Es war das erste Mal, dass sich ein Angeklagter vor dem Internationalen Strafgerichtshof schuldig bekannte. Die Verteidigung kündigte an, gegen die geforderte Haftstrafe zwischen neun und elf Jahren nicht in Berufung zu gehen. In einigen Monaten sollen das Urteil und das Strafmaß verkündet werden.
Al-Mahdi war den Anklägern in Den Haag zufolge Mitglied der islamistischen Miliz Ansar Dine. In Timbuktu organisierte er die Zerstörung von neun Mausoleen und einer Moschee. Neun der heiligen Stätten waren Teil des Weltkulturerbes der Unesco. Die Stadt am südlichen Rand der Sahara war im 15. und 16. Jahrhundert ein Zentrum des Islam.
Verwüstung von Kulturgütern
Erica Bussey von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sagte, Angriffe auf religiöse und historische Monumente könnten lokalen Gemeinschaften großen Schaden zufügen. Gleichzeitig dürften jedoch die anderen Verbrechen nicht vergessen werden, die während der Besetzung Timbuktus durch die Islamisten an der Bevölkerung begangen wurden.
Gegen Al-Mahdi hat der Strafgerichtshof das erste Mal Anklage wegen der Verwüstung von Kulturgütern erhoben, was als Kriegsverbrechen gilt. Das Gericht in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Seit der Eröffnung des Gerichts 2002 wurden vier Urteile gesprochen, darunter waren drei Verurteilungen. Die Höchststrafe, die die Richter in Den Haag verhängen können, sind 30 Jahre Haft und in Ausnahmefällen lebenslang.