Bonn (epd). Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) habe am Montag eine umfassende Neuordnung der Organ- und Aufsichtsstruktur der KZVK beschlossen, teilte der Dachverband in Bonn mit. Kern der Reform ist das Einsetzen eines neunköpfigen Aufsichtrates und einer Vertreterversammlung.
Der Aufsichtsrat übernehme unter anderem die Überwachung und Begleitung der Geschäftsführung, hieß es. Die Vertreterversammlung wird besetzt mit Delegierten der Träger, Beteiligten und Versicherten und soll etwa über Satzungsänderungen entscheiden. Auch die Höhe der Beiträge werde hier geregelt. Außerdem wurde ein externes Aufsichtsgremium durch den Dachverband geschaffen, womit die Aufsicht über die Kasse durch den VDD erweitert wird.
Anspruch auf Betriebsrente
"Mit den heute beschlossenen Neuerungen wird die Organ- und Aufsichtsstruktur der KZVK insgesamt an aktien- und versicherungsrechtliche Standards angepasst", hieß es weiter. Die Regelungen treten zum Jahresbeginn 2017 in Kraft. Das Auswahlverfahren zur Bestellung der Gremien sei bereits angelaufen und solle bis zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein.
Die Beschäftigten im kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienst haben arbeitsvertraglich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Ihnen gewährt die 1976 als Anstalt des öffentlichen Rechtes gegründete KZVK die arbeitsvertraglich zugesagte Betriebsrente. Nach eigenen Angaben zählt die Einrichtung knapp 540.000 Pflichtversicherte sowie knapp 38.000 freiwillig Versicherte.
Die KZVK war zuletzt finanziell unter Druck geraten, weil sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Dezember vergangenen Jahres seit 2002 von den Mitgliedsunternehmen zu Unrecht ein sogenanntes Sanierungsgeld eingezogen hatte. Das muss nun zurückbezahlt werden, samt Zinsen.