Köln (epd). Dieser Punkt solle in die Wahlprogramme für die Bundes- und die Landtagswahl im kommenden Jahr aufgenommen werden, sagte der Grünen-Landesvorsitzende Sven Lehmann dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe). Zur Begründung erklärte er: "Jedes Jahr zahlen die Steuerzahler in Deutschland über 500 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen, ohne dass diese dafür eine Leistung erbringen müssen."
Die Haushalte der Kirchen seien auf das Geld nicht angewiesen, und die zahlungspflichtigen Bundesländer könnten es für soziale Zwecke gut gebrauchen, sagte Lehmann. Im März hatte sich bereits eine Kommission der Grünen für eine zügige Ablösung der Staatsleistungen ausgesprochen. Sie fordert die Einsetzung einer Expertenkommission durch die Bundesregierung, die Gesetzesvorschläge erarbeiten soll.
Bereitschaft zur Verhandlung
Die von den Bundesländern gezahlten Staatsleistungen von derzeit jährlich 460 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. In Nordrhein-Westfalen fallen sie vergleichsweise gering aus: Im vergangenen Jahr betrugen die gezahlten Summen rund 22 Millionen Euro.
Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen. Dieser Passus wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Es wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung in Milliardenhöhe fällig würde. Beide Kirchen haben wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, über eine Ablösung zu verhandeln. Die Initiative müsse aber vom Staat ausgehen.