Nürnberg (epd). Rund zehn Prozent der Betriebe seien bei Einstellungen zurückhaltender, weniger als fünf Prozent hätten Personal entlassen, teilte das Institut am Mittwoch in Nürnberg mit. Im Rahmen des IAB-Betriebspanels waren den Angaben zufolge mehr als 16.000 Unternehmen zu den Folgen der Lohnuntergrenze befragt worden.
Bei den abgebauten Jobs handele es sich häufig um Minijobs, die zum Teil zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengelegt worden seien, hieß es. Insgesamt geht das IAB von bis zu 60.000 Beschäftigungsverhältnissen aus, die es zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Wie viele davon Minijobs gewesen wären, lasse sich nicht genauer beziffern, betonten die Forscher der zur Bundesagentur für Arbeit zählenden Forschungsstelle.
Weniger Zeit für und mehr Arbeit
Unterm Strich habe sich die gute Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre auch 2015 mit einem Plus von rund 436.000 Beschäftigten fortgesetzt. Die negativen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns seien somit moderat geblieben, betonen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher.
Zum Teil kam es aufgrund des Mindestlohns zu Arbeitszeitreduzierungen oder zur Verdichtung von Arbeit. Insgesamt gaben 18 Prozent der Unternehmen in den Interviews an, zumindest eine der beiden Maßnahmen getroffen zu haben. Von den Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder Beschäftigte unter 18 Jahren machte laut IAB nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe Gebrauch.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wurde am 1. Januar 2015 eingeführt. Am 1. Januar 2017 soll die Lohnuntergrenze auf 8,84 Euro steigen.