Frankfurt a.M. (epd). Der 90-Jährige könne nach Angaben von Ärzten aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Vorwurf gegen den Mann lautete Beihilfe zum Mord in mehreren Tausend Fällen. Das von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg im Dezember 2013 an die Staatsanwaltschaft abgegebene Verfahren sei Ende Juni eingestellt worden.
Ermittlungen gegen Majdanek-Wachmann
Hingegen ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main weiterhin gegen einen ehemaligen Wachmann des Vernichtungslagers Majdanek. Dem 94-jährigen Bewohner des Rhein-Main-Gebiets werde ebenfalls Beihilfe zum Mord in mehreren Tausend Fällen vorgeworfen, sagte Niesen. Die Ermittlungen seien im Februar 2015 aufgenommen worden. Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten werde derzeit überprüft.
Im vergangenen April war ein geplanter Prozess gegen einen ehemaligen Auschwitz-Wachmann vor dem Landgericht Hanau nicht zustande gekommen. Der 93-Jährige war wenige Tage vor Beginn der Gerichtsverhandlung an einem Herzinfarkt gestorben. Der Vorwurf lautete auf Beihilfe zum Mord in mindestens 1.075 Fällen.
Aufsehen erregte im vergangenen Juli das Urteil des Lüneburger Landgerichts gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning. Der 94-Jährige war wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im KZ Auschwitz-Birkenau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine Verteidiger und die Anwälte der Nebenkläger beantragten daraufhin eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH).