Frankfurt a.M. (epd). Die Linkspartei plädiert dafür, die Leichenschau und die Ausstellung von Totenscheinen in den Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen aufzunehmen. "So könnte eine Überforderung der Angehörigen bei der Rechnungsprüfung zumindest für gesetzlich Versicherte weitgehend vermieden werden", sagte der Gesundheitsexperte der Linksfraktion im Bundestag, Harald Weinberg, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin. Die Zeitungen der Funke Mediengruppe hatten zuvor über Betrügereien bei der Ausstellung von Todesfeststellungen berichtet.
Angehörige sind verpflichtet, einen Arzt einen Totenschein ausstellen zu lassen. Weinberg sagte, die Betroffenen würden sich jedoch meist mit den Abrechnungsmodalitäten nicht auskennen. "Zudem sind sie - abgesehen von ihrer Trauer - mit vielen anderen organisatorischen Fragen beschäftigt, die der Tod von Angehörigen mit sich bringt", sagte der Bundestagsabgeordnete.
Rechnungen vom Bestatter prüfen lassen
Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Bestatterverbandes sind überhöhte Rechnungen keine Einzelfälle. "Wir erhalten von unseren Mitgliedern häufig Abrechnungen von Ärzten, die zu hoch ausgestellt sind", sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Christian Jäger, dem epd in Düsseldorf. Der Bestatterverband weise dann die Ärzte darauf hin, wie die korrekte Abrechnung auszusehen habe. In der Regel änderten sie ihre Rechnungen. Angehörige sollten Rechnungen vom Bestatter prüfen lassen, empfahl Jäger.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, bei überhöhten Rechnungen aufmerksam zu werden. Laut Gebührenordnung für Ärzte dürfe die Ausstellung eines Totenscheins inklusive Leichenschau knapp 77 Euro kosten. "Viele können nicht erkennen, wenn die Gebühren zu hoch sind", sagte die Referentin für Gesundheit und Pflege, Christiane Rock, dem epd in Düsseldorf. Andere zögerten aus Gründen der Pietät, sich zu beschweren. Sie könnten Rechnungen kostenlos bei den Ärztekammern ihres Bundeslandes überprüfen lassen.
Über eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung könne man nachdenken, sagte die Verbraucherschützerin. Rein rechtlich sei der Tote zwar kein gesetzlich Versicherter mehr. "Aber der Tod gehört zum Leben dazu", sagte die Juristin: "Die Feststellung des Todes ist eine ganz natürliche Angelegenheit, die uns alle einmal betrifft."