Genf (epd). Die Wiedereinführung von Hinrichtungen als Reaktion auf den gescheiterten Militärputsch wäre ein "sehr, sehr schwerwiegender" Schritt, erklärte Mona Rishmawi vom Hochkommissariat am Dienstag in Genf. Die Chefin der Abteilung für Rechtsstaatlichkeit der UN-Behörde führte aus, dass die Türken mit einer neuerlichen Einführung von Exekutionen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzen würden.
Die Türkei hatte 2006 das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Darin wird die Abschaffung der Todesstrafe festgeschrieben. Staaten, die das Protokoll einmal ratifiziert hätten, könnten sich nicht mehr von ihren Verpflichtungen lossagen, erklärte die Rechtsexpertin.
Keine Exekutionen seit 1984
Das Hochkommissariat betont, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung habe und Hinrichtungen nicht rückgängig gemacht werden können. In der Türkei gab es laut UN seit 1984 keine Exekutionen mehr, offiziell schaffte das Land die Todesstrafe 2004 ab. Präsident Recep Tayyip Erdogan hat nach dem gescheiterten Putschversuch vom Juli mehrfach die Wiedereinführung der Todesstrafe ins Spiel gebracht und dafür vor allem in Europa scharfe Kritik geerntet.