Gericht: Texte stehen bei "Tagesschau"-App im Vordergrund
Das Oberlandesgericht Köln neigt der Auffassung zu, dass die "Tagesschau"-App presseähnlich und damit rechtswidrig ist.

Köln (epd). Nach einer ersten Einschätzung des Gerichts stünden bei der Gestaltung der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 die Texte im Vordergrund, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte am Freitag bei der Verhandlung in Köln. Das Urteil soll am 23. September verkündet werden.

Tageszeitungen verklagen ARD

Geklagt hatten mehrere Tageszeitungsverlage, die der ARD und dem NDR vorwerfen, mit dem Angebot für mobile Geräte trete der öffentlich-rechtliche Senderverbund in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtigen Angeboten der Verlage.

Strittig war bei der Verhandlung in Köln, ob die von den klagenden Verlagen vorgelegte Dokumentation der App vom 15. Juni 2011 ausreiche, um sich ein umfassendes Bild von der Gestaltung des Angebots zu machen. Der Anwalt des NDR, Gernot Lehr, führte aus, das Telemedienangebot könne nicht auf der Grundlage dieser Dokumentation beurteilt werden, weil zahlreiche audiovisuelle Elemente, die im Telemedienangebot an diesem Tag vorhanden waren, darin nicht erkennbar seien.

Streit seit fünf Jahren

Richter Nolte wies darauf hin, dass das Gericht über ein Angebot aus der Vergangenheit entscheiden werde. Insgesamt wäre seiner Einschätzung nach viel gewonnen, wenn bei der App der Sendungsbezug klarer herausgestellt würde.

Der Streit zwischen den Verlegern und dem NDR, der für "Tagesschau.de" und die "Tagesschau"-App zuständig ist, zieht sich nun schon seit fünf Jahren hin. Mehrere Verlage, darunter Axel Springer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH und die Funke Mediengruppe, hatten 2011 vor dem Landgericht Köln gegen die "Tagesschau"-App geklagt. Das Landgericht hatte der Klage der Verleger stattgegeben, das Oberlandesgericht die Klage in zweiter Instanz im Dezember 21013 abgewiesen.

Das Gericht hatte damals argumentiert, die App sei ein Teil des Telemedienangebots "Tagesschau.de". Da "Tagesschau.de" nach einem Drei-Stufen-Test durch den NDR-Rundfunkrat von der niedersächsischen Staatskanzlei freigegeben wurde, sei auch die App zulässig. Die Verleger waren gegen dieses Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof gegangen, das den Streit wiederum an das OLG Köln zurückverwies.