Berlin (epd). Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eröffnet neue Möglichkeiten der psychiatrischen Behandlung. Außerdem knüpft er die Vergütung der Kliniken an Mindestvorgaben zur Personalausstattung und sieht Korrekturen am Vergütungssystem vor.
Seit vier Jahren gibt es für die Psychiatrie ein neues leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem, das die Kliniken bisher freiwillig anwenden können. Es hat aber Schwächen, weil Behandlungen mit hohem Aufwand nicht ausreichend vergütet werden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag Korrekturen vereinbart. Dazu gehört auch, dass die Kliniken mehr Spielraum bei den Budgetverhandlungen erhalten, damit regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können.