Berlin (epd). Der Ex-Ortsbürgermeister Hans Püschel, der seit seinem Austritt aus der SPD vor fünf Jahren auf NPD-Listen kandidiert, hatte auf seiner Internetseite mehrfach den Holocaust verharmlost und wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Dieses Urteil hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg aufgehoben. (AZ: 2 Rv 150/14)
Historiker: Begründung nicht nachvollziehbar
Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, sagte der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe), man erwarte angesichts des wachsenden Rechtsextremismus in Deutschland "eine hohe Sensibilität unserer Justiz für alle Versuche, die deutsche Geschichte umzuschreiben oder die NS-Opfer durch eine inakzeptable Verharmlosung der NS-Verbrechen zu verhöhnen". Schuster stellte klar: "Selbstverständlich stellen wir nicht die Kompetenz und Unabhängigkeit unserer Gerichte infrage."
Der Historiker Christoph Jahr von der Humboldt-Universität in Berlin sagte der "Welt", er könne die Begründung nicht nachvollziehen. Ihn irritiere der "sehr wohlwollende Grundton des Senats gegenüber den Ausführungen des Angeklagten", der zunächst wegen Volksverhetzung in drei Fällen nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Die Argumentation der Richter, die in Püschels Ausführungen zur Opferzahl des KZ Auschwitz "kein verharmlosendes Herunterrechnen" sehen wollen, könne er nur als "skandalös" bezeichnen, sagte der Antisemitismusforscher.