Dessau-Roßlau (epd). Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat nach eigenen Angaben vom Dienstag einen neuen Brandversuch in Auftrag gegeben. Der schweizerische Sachverständige Kurt Zollinger vom Forensischen Institut Zürich werde den Versuch am 18. August im Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde ausführen, hieß es.
Bei der Untersuchung soll der Zellenbrand vom 7. Januar 2005 nachgestellt werden. Jalloh starb an diesem Tag bei einem Brand in einer Gewahrsamszelle. Nach Darstellung der Polizei soll der Asylbewerber aus Sierra Leone die Matratze, auf der er gefesselt lag, mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben. Er war festgenommen worden, weil sich Frauen von ihm belästigt fühlten und er sich gegen Beamte wehrte.
Feuer nicht selbst gelegt
Der Fall Jalloh ist seit Jahren Gegenstand von Strafprozessen. 2014 bestätigte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die Verurteilung eines ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau prüfte seit Anfang 2014 auf Antrag einer Gedenk-Initiative, ob es weitere Ermittlungsansätze zum Grund für den Ausbruch des Feuers gibt.
Zuletzt hatten drei neue Gutachten, die die Gedenk-Initiative in Auftrag gegeben hatten, eher die Hypothese der Beteiligung Dritter an dem Tod des Flüchtlings gestützt. Demnach soll es wahrscheinlicher sein, dass Jalloh das Feuer in seiner Gefängniszelle nicht selbst gelegt habe.