ARD-Verfilmung: Gladbecker Geiselgangster setzt juristischen Kampf fort
Die Dreharbeiten für das zweiteilige Doku-Drama "Gladbeck" haben bereits begonnen. Aber der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner lässt im juristischen Kampf gegen die ARD-Verfilmung nicht locker.

Aachen, Köln (epd). "Wir schöpfen notfalls alle juristischen Mittel aus", sagte sein Anwalt Rainer Dietz am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Aachen. Das Landgericht Aachen hatte eine einstweilige Verfügung Rösners gegen die Berliner Produktionsfirma Ziegler Film Mitte Juli abgelehnt. Dagegen legte sein Anwalt nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln ein. "Sollte die Beschwerde erfolglos bleiben, werden wir dazu Verfassungsbeschwerde einreichen und ins Hauptsacheverfahren gehen", sagte Dietz.

Die Dreharbeiten für das zweiteilige Doku-Drama "Gladbeck" begannen Mitte Juli. Als Schauspieler sind unter anderen Ulrich Noethen und Martin Wuttke verpflichtet. Der Film ist eine Produktion von Ziegler Film in Koproduktion mit ARD Degeto und Radio Bremen für Das Erste. Nach Angaben der Degeto erzählt er die Ereignisse "aus Perspektive mehrerer Beteiligter". Ein Sendetermin steht noch nicht fest.

Befangenheitsantrag gestellt

Anwalt Dietz argumentiert, durch die Verfilmung werde eine mögliche Wiedereingliederung seines Mandanten in die Gesellschaft gefährdet. Er befürchtet, dass der Film sich auf die Opfersicht konzentriert. Der Anwalt von Ziegler Film, Christian Schertz, hatte darauf verwiesen, dass es sich bei dem Geiseldrama um eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte handele. Die Täter seien bis heute im wahrsten Sinne des Wortes Personen der Zeitgeschichte und müssten daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen, vergleichbar mit den Terroristen der RAF.

Das Oberlandesgericht Köln wies Ende Juli bereits eine Beschwerde Rösners gegen die Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrags ab. Gegen den dafür zuständigen Senat stellte Rösner inzwischen einen Befangenheitsantrag. Er werde "zu einem bloßen Objekt des Verfahrens herabgewürdigt", heißt es darin. Die Richter hätten eine Pressemitteilung zu der Entscheidung verschickt, bevor der Beschluss Rösner oder seinem Anwalt mitgeteilt worden sei.

Rösner hatte 1988 mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen. Bei der anschließenden Flucht durch Deutschland und die Niederlande kamen zwei Geiseln und ein Polizist ums Leben. Rösner und Degowski wurden 1991 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Rösner sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Aachen.