Berlin (epd). Das Bundesfamilienministerium und das UN-Kinderhilfswerk Unicef haben gemeinsam mit deutschen Experten Mindeststandards zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Sie wurden am Mittwoch in Berlin veröffentlicht. In einzelnen Einrichtungen würden solche Konzepte bereits umgesetzt und die Mitarbeiter geschult, erklärte der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher. Die Diakonie begrüßte die neuen Richtlinien.
Zu den Schutzmaßnahmen zählen bauliche Anforderungen wie abschließbare Zimmer, getrennte Duschen und Toiletten sowie Gemeinschaftsräume für Frauen und Kinder. Das Personal soll für die Gefährdung von Frauen und Kindern sensibilisiert und geschult werden im Umgang mit Verdacht auf Gewalt oder tatsächlicher Gewalttätigkeit. Feste Ansprechpartner, eine Beschwerdestelle und Informationen über ihre Reche sollen den Frauen helfen, sich zu wehren, wenn sie sexuell oder gewaltsam attackiert werden.
Es gibt bisher keine Pflicht, solche Standards zu gewährleisten. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, sie befinde sich in Gesprächen mit den Bundesländern.
In 25 Einrichtungen erprobt
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, begrüßte die neuen Vorgaben. Frauen und Kinder erlebten häufig bereits im Heimatland oder auf der Flucht Gewalt und kämen traumatisiert in Deutschland an. Sie bräuchten Schutz und spezielle Angebote. "Dazu gehören medizinische und psychosoziale Versorgung genauso wie separate Sanitärräume und Rückzugsmöglichkeiten für Frauen, Spielräume für Kinder aber auch speziell geschultes Personal."
Die neuen Mindeststandards werden laut Loheide zunächst in 25 Einrichtungen erprobt und auf Basis der praktischen Erfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt. Allerdings könne das nur ein Anfang sein: "Die Träger von Unterkünften müssen gesetzlich verpflichtet werden, solche Konzepte in ihren Einrichtungen umzusetzen."
Schwesig und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, fordern seit längerem gesetzliche Vorschriften zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. An der Erarbeitung der Mindeststandards waren die Wohlfahrtsverbände, der Missbrauchsbeauftragte, muslimische Verbände, die Frauenhäuser und Experten für Kriminalprävention beteiligt.