Verteilung und Aufnahme junger Flüchtlinge
Seit dem 1. November 2015 regelt das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Ziel ist es, das Wohl der ohne Eltern oder Familienangehörige einreisenden Mädchen und Jungen besser sichern zu können.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Bundesländer die "Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge" (UMF) aufnehmen und auf ihre Jugendämter verteilen müssen. Die Länder sind verpflichtet, eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. Dabei gilt es, das besondere Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen zu beachten. Die Jugendämter sind für Erstversorgung, Unterbringung, Clearingverfahren und an die Inobhutnahme anschließende Hilfeleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig. All das erfolgt nach den Kriterien der Jugendhilfe.
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Wer wieviele Jugendliche aufzunehmen hat, regelt der Königsteiner Schlüssel, der auch maßgeblich ist für die Verteilung der Asylbewerber im Land.
Nach Angaben des Landschaftsverbandes Rheinland lebten im April rund 67.500 junge UMF in Deutschland. 13.100 von ihnen waren in NRW untergebracht (19,5 Prozent). Das Bundesland erfüllte damit rund 92 Prozent seiner nach Königsteiner Schlüssel festgelegten Aufnahmequote. Bayern hatte mehr Jugendliche aufgenommen, als seine Quote vorsieht. Hier wurden statt rund 10.500 etwa 14.200 Jugendliche versorgt. Ähnlich ist die Lage in Hessen. Hier wurde die Quote um 26 Prozent übererfüllt.
Mit Ausnahme von Berlin hatte bislang noch keines der östlichen Bundesländer seine Aufnahmequote erfüllt. Am weitesten von seinem Planziel entfernt war Sachsen-Anhalt (55 Prozent), gefolgt Sachsen (68 Prozent) und Brandenburg (71 Prozent).