EU-Kommission nimmt bei Google Online-Werbung ins Visier
Die EU-Kommission hat dem US-Suchmaschinenanbieter Google erstmals offiziell unfairen Wettbewerb im Kerngeschäft Online-Werbung vorgeworfen.

Brüssel (epd). Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, indem es die Möglichkeiten Dritter künstlich beschränke, auf ihren Internetseiten Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen, teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. In dem seit 2010 laufenden Wettbewerbsverfahren weiteten die Kartellwächter zudem die Vorwürfe zum Preisvergleichsdienst "Google Shopping" aus.

Zu "Google Shopping" liegen nach Angaben der Kommission inzwischen vielfältige zusätzliche Beweismittel vor, die den Vorwurf des Marktmissbrauchs untermauern. Demnach bevorzugt Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch.

Google muss Stellung nehmen

Im Bereich Online-Werbung wirft die Kommission Google auch vor, dass Kunden eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür auf ihren Websites den am besten sichtbaren Platz reservieren müssen. Außerdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Googles Suchmaschinenwerbung platziert werden. Kunden würden zudem dazu gezwungen, von Google eine Genehmigung einzuholen, bevor sie an der Präsentation konkurrierender Suchmaschinenwerbung etwas ändern.

Im April 2015 leitete die EU-Kommission außerdem ein Untersuchungsverfahren gegen Google ein, das dessen mobiles Betriebssystem Android betrifft. Mit diesem System sind derzeit die meisten Smartphones und Tablets in Europa ausgerüstet. Die Kommission prüft unter anderem, ob Google illegal die Entwicklung konkurrierender Betriebssysteme behindert oder Gerätehersteller unzulässig dazu gedrängt hat, googleeigene Apps auf ihren Produkten vorzuinstallieren.

Google muss zu den Vorwürfen im Bereich Shopping innerhalb von acht Wochen, im Bereich Online-Werbung binnen zehn Wochen Stellung nehmen. In letzter Konsequenz droht dem Konzern ein Milliarden-Bußgeld.