Brüssel (epd). Damit soll Flüchtlingen der Anreiz genommen werden, innerhalb der Union zum Beispiel von Griechenland weiter nach Deutschland zu ziehen, wie aus den am Mittwoch in Brüssel vorgelegten Plänen hervorgeht. "Die Änderungen werden ein echtes gemeinsames Asylverfahren schaffen und gewährleisten, dass die Asylbewerber gleich und korrekt behandelt werden, egal in welchem Mitgliedstaat sie ihren Antrag stellen", erklärte Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos.
Verordnungen statt Richtlinien
Insbesondere will die Kommission die EU-Richtlinien über Asylverfahren und über die Anerkennung von Flüchtlingen durch EU-Verordnungen ersetzen. Richtlinien sind Gesetze, die den Mitgliedstaaten einen Spielraum lassen und daher zu Unterschieden führen. Dagegen gelten Verordnungen in allen Mitgliedstaaten gleich. Beim Asylverfahrensgesetz geht es um das Prozedere, beispielsweise die Fristen und den juristischen Beistand im Asylverfahren. Beim Anerkennungsgesetz geht es um die inhaltlichen Gründe, aus denen ein Migrant als Flüchtling anerkannt wird. Es legt insbesondere dar, wann jemand als in seiner Heimat Verfolgter gilt, und wie lange er in der Union Schutz findet.
Daneben schlägt die EU-Kommission auch eine Reform der EU-Aufnahmerichtlinie vor, die die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern regelt. Auch hier will sie vereinheitlichen, ohne aber die Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen. Die reformierte Aufnahmerichtlinie soll den Mitgliedstaaten unter anderem erlauben, den Asylbewerbern bestimmte Wohnsitz- und Meldeauflagen zu erteilen.
Die Vorschläge gehen jetzt an den Ministerrat als Vertretung der EU-Regierungen und das Europaparlament. Diese können die Vorschläge ändern und müssen sie am Ende beschließen.