Berlin (epd). Künftig macht sich strafbar, wer einem anderen Menschen nachstellt in einer Weise, die sein Leben schwerwiegend beeinträchtigt. Bisher werden Stalker erst verurteilt, wenn ihre Nachstellungen dazu geführt haben, dass das Opfer seine Lebensführung ändert und beispielsweise umzieht.
Künftig soll es außerdem nicht mehr möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft ein Stalking-Verfahren mit dem Hinweis auf den Privatklageweg einstellen kann. Geschieht das, muss das Opfer selbst ein Verfahren anstrengen und trägt das volle Kostenrisiko, auch für die Auslagen des Angeklagten.
"Stalking kann Leben zerstören"
Weiter sollen künftig auch Verstöße gegen außergerichtliche Vereinbarungen zum Gewaltschutz strafbar sein. Bisher gilt das nur für gerichtliche Entscheidungen. Dabei geht es in der Regel darum, dass etwa ein gewalttätiger Mann sich der Wohnung seiner Ex-Frau nicht mehr nähern darf.
Stalking ist seit 2007 strafbar. Der Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ändert sich nicht. Stalker verfolgen ihre Opfer oft jahrelang durch Anrufe, lauern ihnen auf oder bedrohen sie. "Stalking kann Leben zerstören", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Nicht die Opfer müssten ihr Leben ändern, sondern die Täter.