Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin gegen die Stimmen der Opposition die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Künftig erhalten nur die günstigsten Anbieter von Ökostrom staatliche Subventionen. Außerdem wird der Ausbau von Windenergie gebremst, weil der Netzausbau nicht nachkommt. Ziel ist es, den Strompreis für die Verbraucher zu senken.
Bisher gelten für Betreiber von Ökostrom-Anlagen feste Vergütungen pro Kilowattstunde. Von 2017 an sollen neue Windparks und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben werden. Dann bekommt der Betreiber den Zuschlag, der seine Anlage für die geringsten Fördersätze bauen will. Kleine Solaranlagen auf dem eigenen Dach sind von den Ausschreibungen ausgenommen.
Versäumnisse beim Netzausbau
Im Laufe der Woche hatten sich die Koalitionsfraktionen auf letzte Änderungen verständigt. Mieter in Häusern mit Solaranlagen sollen von der Ökostromumlage befreit werden. Für Bürgergenossenschaften wird die Teilnahme an Ausschreibungen erleichtert und ein kommunaler Pflichtanteil am Bürgerstrom eingeführt.
Die Opposition warf der Bundesregierung vor, die Energiewende abzuwürgen. Deutschland werde seine Klimaschutzziele nicht erreichen, kritisierte der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anton Hofreiter. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wies die Kritik zurück. An garantierten Vergütungen festzuhalten, sei der falsche Weg. Die Erneuerbaren Energien seien keine Nischentechnolgie mehr und müssten für den Strommarkt fitgemacht werden, sagte Gabriel.
Mit der EEG-Novelle reagiert die Koalition auch auf die Versäumnisse beim Netzausbau, die zu einer Verteuerung des verbrauchten Stroms führen. Bund und Länder hatten sich nach langen Verhandlungen darauf verständigt, den Ausbau von Windkraftanlagen an Land an die Netzkapazitäten zu knüpfen. Im Norden dürfen den Vereinbarungen zufolge in den kommenden Jahren nur noch so viele neue Anlagen entstehen, wie Strom abtransportiert werden kann.