Berlin (epd). Danach können auch Dienste, die ausschließlich Krankenpflege leisten, überprüft werden. Bisher darf der Medizinische Dienst der Krankenkassen nur Pflegedienste in der Altenpflege kontrollieren. Die Prüfer können im Verdachtsfall unangemeldet kommen. Die Abrechnungen müssen regelmäßig überprüft werden.
Hinweis auf organisierte Kriminalität
Damit reagiert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf Fälle betrügerischer Abrechnungen vorwiegend russischstämmiger Pflegedienst-Betreiber. Die Pflegedienste rechneten in mehreren Bundesländern Leistungen ab, die nicht erbracht wurden, insbesondere bei Intensivpatienten, die zu Hause versorgt werden. Das Bundeskriminalamt sieht Hinweise auf organisierte Kriminalität.
Die neuen Kontrollmöglichkeiten sind ins Pflegestärkungsgesetz III eingefügt worden, das die Pflegereform vervollständigt. Es sieht unter anderem Modellvorhaben zur Förderung einer altersgerechten Infrastruktur in Kommunen und mehr lokale Pflege-Beratungsstellen vor.
Gesundheitsminister Gröhe sagte, für Betrug in der Pflege dürfe es keine Toleranz geben. Die Krankenkassen begrüßten die schärferen Kontrollen. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es gebe in diesem Bereich eine hohe Dunkelziffer. Die Kassen gingen von einer jährlichen Schadenssumme in dreistelliger Millionenhöhe aus.