Berlin (epd). Dies könne etwa geschehen durch Anfeuern oder dadurch, dass Beteiligte eine Mauer um die eigentlichen Täter bilden. Mit dieser Verschärfung reagiert die Koalition auf die Übergriffe auf Hunderte Frauen in der Kölner Silvesternacht.
Verständigt hatten sich Union und SPD bereits darüber, dass Grapschen künftig als sexuelle Belästigung bestraft wird. Verschärft wird aber vor allem den Tatbestand der Vergewaltigung. Künftig gilt "Nein heißt nein". Als Vergewaltigung kann dann jeder Geschlechtsverkehr verurteilt werden, der gegen den erkennbaren Willen des Opfers erzwungen wird. Bisher ist Gegenwehr, Gewalt oder die Androhung von Gewalt Vorraussetzung für eine Bestrafung des Täters.
Erfolg der Frauen in der Koalition
Der Gesetzentwurf soll Anfang Juli, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, verabschiedet werden. Offen ist noch, wie die Verschärfungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung mit den Ausweisungsgründen für Ausländer in Übereinstimmung gebracht werden. Im Ausweisungsrecht ist bislang festgelegt, dass Vergewaltigung als Voraussetzung für die Ausweisung eines Ausländers mit Gewalt, Drohung, Gefahr für Leib und Leben oder List einhergehen muss. Die Union setzt sich für eine Anpassung an das künftige Strafrecht für Vergewaltigungen ein. Fechner sagte, dafür sei auch die SPD-Fraktion offen.
Die Einigung wurde von der Frauen Union in der CDU und der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen bestätigt. Die beiden Vereinigungen sprachen von einem Erfolg der Frauen in der Koalition, auf deren Initiative die Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen zurückgehe.