Berlin (epd). Die Länderkammer setzte den von Hamburg und den anderen rot-grün regierten Ländern sowie Thüringen eingebrachten Antrag von der Tagesordnung ab. Auf der Grundlage des Paragrafen 103 war der ZDF-Moderator Jan Böhmermann vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen eines Schmähgedichts angezeigt worden.
Die Entscheidung war am Mittwochabend gefallen, weil sich abzeichnete, dass es für den Antrag keine Mehrheit geben würde. Die Länder Baden-Württemberg und Hessen müssen sich wegen der unterschiedlichen Haltung in den schwarz-grünen Koalitionen enthalten.
Merkel will Paragraf 103 erst 2018 abschaffen
Der Paragraf 103 bestraft ausschließlich die Beleidigung ausländischer Staatsvertreter. In den Fokus gerückt war er, nachdem der türkische Staatspräsident Erdogan auf dieser Grundlage Ermittlungen gegen Böhmermann verlangt hatte und die Bundesregierung die dafür nötige Ermächtigung erteilte. Gleichzeitig kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zwar auch die Abschaffung des Paragrafen an, aber erst mit Wirkung zum Jahr 2018. Die Opposition dringt auf eine sofortige Streichung.